Das Verfahren wird durch Antrag einer Partei auf Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils beim Familiengericht eingeleitet und es wird daraufhin gerichtlich ein Termin zur ersten mündlichen Verhandlung festgesetzt. Der Antragsgegner wird entsprechend der prozessrechtlichen Anforderungen rechtmäßig zu diesem Termin geladen.
Die Ladungen haben, je nach Staatsangehörigkeit der Parteien unterschiedlich zu erfolgen. Sofern der Antragsteller türkischer Staatsangehöriger ist und der Antragsgegner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt müssen die Zustellungsschriften notariell beglaubigt, in die Heimatssprache des Antragsgegners übersetzt und über das Außenministerium zugestellt werden. Aufgrund des Schriftverkehrs zwischen den Außenministerien der beiden Länder dauert die Zustellung in der Regel etwa 6 Monate.
Nachdem das Anerkennungsurteil im Anschluss an die erste mündliche Verhandlung gesprochen wurde, muss auch diese genau wie die ersten Zustellungsschriftstücke übersetzt und auf demselben Wege zugestellt werden. Auch dafür müssen nochmals 6 Monate eingeplant werden. Daher dauern Anerkennungsverfahren mit einem ausländischen Antragsgegner mindestens ein Jahr.