Firmengründung in der Türkei

Seit 2001 wächst die türkische Wirtschaft stabiler und über 7 % jährlich, woraus sich die Kaufkraft der jungen Bevölkerung erheblich erhöht. Die Größe des lokalen türkischen Marktes mit seinen etwa 72 Millionen Einwohnern und ca. 10.000 USD BIP pro Einwohner ist somit für ausländische Investoren und Exporteure von herausragender Bedeutung.

Bei ausländischen Direktinvestitionen in der Türkei stellen die beliebtesten Gesellschaftsformen je nach Einzelfall türkische GmbHs (limited sirket) und türkische Aktiengesellschaften dar.

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GmbH in der Türkei (limited sirket)

1. GmbH in der Türkei (limited sirket)

Nach türkischem Gesellschaftsrecht müssen für die Gründung einer GmbH in der Türkei mindestens 2 natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter existieren. Die Einmann-GmbH ist zur Zeit in der Türkei noch nicht zulässig, aber in der aktuellen Gesellschaftsrechtsreform ist sie vorgesehen worden.

2. Vorraussetzungen

Das Mindeststammkapital der GmbH in der Türkei beträgt 5.000 TL (ca. 2.500 Euro). Die türkische GmbH haftet ihren Gläubigern gegenüber nur mit ihrem Stammkapital. Die einzelnen Gesellschafter haften nur ausnahmsweise mit ihrem persönlichen Vermögen wegen den öffentlichen Schulden der Gesellschaft gegenüber dem Staat. Die türkische GmbH besitzt nach dem Gesetz mindestens 2 Organe: Die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung darf auch außerhalb des Geschäftssitzes stattfinden und sogar im Umlaufverfahren Beschlüsse fassen. Hier ist noch darauf hinzuweisen, dass auch ein ausländischer Staatsbürger Geschäftsführer einer türkischen GmbH sein darf. In diesem Fall hat er für sich im Nachhinein die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen. Die Beschlüsse der türkischen GmbH über Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung, Gesellschaftsauflösung etc. müssen von 3/4 von Stammkapital und Gesellschafteranzahl genehmigt werden.

3. Gründung

Diese Regelung macht insbesondere bei den türkischen GmbHs mit 2 Gesellschaftern die Einstimmigkeit zur Regel und muss von den Gründern gut überlegt werden. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vor dem Notar beginnt die eigentliche Gründung der türkischen GmbH. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich abgeschlossen, notariell beglaubigt werden und unterliegt gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen, wie z.B. die Angaben über die Gesellschafter, d.h. deren Vornamen, Familiennamen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Die Gründer können für die Erledigung von allen Gründungsformalitäten einen Anwalt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht beauftragen, wobei sie für die Gründung nicht persönlich in die Türkei kommen müssen. Das Gründungsverfahren wird nach der Eintragung in das Handelsregister und der Bekanntmachung im Handelsregisterblatt abgeschlossen.

Aktiengesellschaft in der Türkei (anonim sirket)

1. Aktiengesellschaft in der Türkei (anonim sirket)

Nach türkischem Gesellschaftsrecht müssen mindestens 5 natürliche oder juristische Personen zusammen handeln, um eine Aktiengesellschaft in der Türkei gründen zu können. Das Mindeststammkapital der Aktiengesellschaft in der Türkei beträgt 50.000 TL (ca. 25.000 Euro).

2. Vorraussetzungen

Jedoch kommt bei der türkischen Aktiengesellschaft eine Haftung der Gesellschafter (Aktionäre) mit privatem Vermögen im Gegensatz zu der türkischen GmbH selbst wegen den öffentlichen Schulden der Gesellschaft gegenüber dem Staat (Steuer- und Sozialversicherungsschulden) niemals in Frage. Die Aktiengesellschaft ist insbesondere bezüglich der Gestaltung von Aktienübertragungen im Vergleich zu der türkischen GmbH vorteilhafter. Anders als bei einer türkischen GmbH können die Gesellschafter die Aktien ohne Einschränkungen beliebig verkaufen und für die Übertragung ist kein notarieller Vertrag erforderlich. Die Aktiengesellschaft in der Türkei besitzt nach dem Gesetz mindestens 3 Organe: Die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung muss jährlich mindestens einmal und grundsätzlich innerhalb der Zuständigkeitsgrenzen des jeweiligen Handelsregisters stattfinden, da auch ein Beauftragter des Industrie- und Handelsministeriums dabei anwesend sein muss. Der Vorstand besteht mindestens aus drei Personen.

3. Gründung

Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen und darf auch außerhalb des Geschäftssitzes stattfinden und sogar im Umlaufverfahren Beschlüsse fassen. Im Aufsichtsrat muss mindestens eine Person sitzen, die sich jedoch mit der Gesellschaft nicht in einem Arbeitsverhältnis sein soll. Auch bei einer Aktiengesellschaft dürfen Ausländer zum Vorstand bestellt werden und anschließend die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vor dem Notar beginnt die eigentliche Gründung der Aktiengesellschaft in der Türkei. Genauso wie bei der GmbH-Gründung muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen, notariell beglaubigt werden und unterliegt gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen, wie z.B. die Angaben über die Gesellschafter, d.h. deren Vornamen, Familiennamen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit.