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Erbrecht in der Türkei

Die gesetzliche Erbfolge im türkischen Erbrecht ist ähnlich wie das deutsche Erbrecht .

Neben den Erben der ersten Ordnung (Kindern) erbt der Ehegatte ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern) die Hälfte. Unter Anrechnung auf seinen Errungenschaftsteil bei dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (vergleichbar mit dem Zugewinnanteil bei der Zugewinngemeinschaft), kann dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauch/Wohnrecht an der Familienwohnung.

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Vermögen

Beweglisches Vermögen in Deutschland

Wenn ein türkischer Staatsangehöriger verstorben ist und in Deutschland ausschließlich bewegliches Vermögen hinterlassen hat, genügt nach § 14 des Nachlassabkommens zum Nachweis des Erbrechtes in Deutschland ein türkischer Erbschein. Dieser türkische Erbschein muss dann, um in Deutschland Geltung zu erlangen, gem. § 17 des Nachlassabkommens durch eine türkische Auslandsvertretung in Deutschland beglaubigt werden. Teilweise wird anstelle einer Beglaubigung auch eine Apostille akzeptiert.

Unbewegliches Vermögen

Wenn ein türkischer Staatsangehöriger verstorben ist und in Deutschland unbewegliches Vermögen hinterlassen hat, benötigen die Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in Deutschland nach § 14 II i.V.m. § 17 des Nachlassabkommens einen deutschen Erbschein. Den Antrag auf Ausstellung des Erbscheins kann der Erbe, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, direkt bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen stellen. Falls die Erben ihren Wohnsitz in der Türkei haben, ist der Antrag bei der für ihren Wohnsitz zu stellen.

Unbeweglicher Nachlass in der Türkei

Nachlass in der Türkei

Sofern ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstirbt und in der Türkei unbewegliches Vermögen hinterlässt, benötigen seine Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in der Türkei einen türkischen Erbschein.

Hierzu muss zumindest einer der Erben sich an ein beliebiges türkisches Zivilgericht wenden und einen Antrag auf Ausstellung des Erbscheins stellen.

Beweglicher Nachlass in der Türkei

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstorben ist und bewegliches Vermögen in der Türkei hinterlassen hat, genügt zum Nachweis des Erbrechtes in der Türkei ein deutscher Erbschein. Falls die Erben ihren Wohnsitz in der Türkei haben, ist der Antrag bei der für Ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Falls der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat, stellt er seinen Antrag direkt bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen.