Erbrecht in der Türkei
Die gesetzliche Erbfolge im türkischen Erbrecht ist ähnlich wie das deutsche Erbrecht .
Neben den Erben der ersten Ordnung (Kindern) erbt der Ehegatte ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern) die Hälfte. Unter Anrechnung auf seinen Errungenschaftsteil bei dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (vergleichbar mit dem Zugewinnanteil bei der Zugewinngemeinschaft), kann dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauch/Wohnrecht an der Familienwohnung.