Ehescheidung in der Türkei
In der Türkei ist die Ehescheidung (türk. Boşanma) umfassend im türkischen Zivilgesetzbuch (tZGB) geregelt. Das türkische Zivilgesetzbuch – und somit auch das Familienrecht – entstand im Jahr 1926 am Beispiel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Das bis dahin geltende Islamische Scheidungsrecht wurde damit offiziell aufgehoben. Das heutige tZGB sieht vor, dass die Ehe bei Bestehen von bestimmten Scheidungsgründen in Kraft tritt.