Immobilienkauf in der Türkei
Mit dem Immobilien-Erwerb durch Ausländer in der Türkei ist eine entsprechende schriftliche Zusage der Militärverwaltung notwendig, die versichert, dass die betreffende Immobilie nicht in einer militärischen Sperr- oder Sicherheitszone liegt.
In der Regel wird diese Zusage vom zuständigen Grundbuchamt bei der zuständigen Militärbehörde beantragt und ca. in 6 bis zu 12 Monaten abgeholt. Im Gegensatz zu der Praxis in Deutschland werden Notare weder bei der Vertragsabwicklung noch bei der Übertragung im Grundbuchamt eingeschaltet.